Einführung in die Tagung
Beitrag von Dr. Walter Kilian, 2. Vorsitzender Schwäbischer Heimatbund
im Rahmen der Tagung "Kirche – Stadt – Kultur"
6. Schwäbischer Städte-Tag, 7. Oktober 2009, in Reutlingen
Als nach der Märzrevolution im Jahre 1848 ein Sitz für das erste demokratisch gewählte, gesamtdeutsche Parlament gesucht wurde, bot sich die 1833 fertig gestellte Paulskirche in Frankfurt am Main als größter und modernster Saal der Stadt an. Der höflichen Bitte um Bereitstellung entsprach der evangelische Gemeindevorstand mit Freuden, wie es überliefert ist. Der Vorgang weckt die Erinnerung an die Herkunft des Wortes Kirche, das sich aus dem griechischen Begriff ekklesia ableitet, womit eine Volksversammlung gemeint war.
Der Vorgang macht die ehedem als selbstverständlich aufgefasste Verbindung zwischen Kirche und Gesellschaft sichtbar. Über Jahrhunderte hinweg waren Kirchengebäude zugleich sakrale und öffentliche Räume. Sie waren Orte auch für Krönungen, Beratungen, Dispute, Feste. Sie waren Mittelpunkte geistigen und kulturellen Lebens - eine Denkweise, die erst im 19. Jahrhundert in den Hintergrund trat.
Als sakraler Raum ist eine Kirche nicht ein Gebäude wie jedes andere. Sie ist ein Stein gewordenes Glaubenszeugnis, ein sichtbarer Ausdruck christlicher Idendität. Auch wenn der Glaube heute - anders als in früheren Jahrhunderten - nicht mehr im Alltag eine zentrale Rolle spielt, sind Kirchengebäude doch Zeichen kirchlicher Präsenz in einer säkularen Umwelt. So werden sie auch von den Bürgern, und nicht nur von den Gläubigen, wahrgenommen. Wer das Innere einer Kirche betritt - auch evangelische Kirchen sind erfreulicherweise immer häufiger offen - kann sich in der Stille dort von der geistlichen Atmosphäre des Raumes berühren lassen. Und die Aufführung einer Bachkantate oder einer Mozartmesse in einem Kirchenraum ist etwas anderes als in einer Konzerthalle.
Nicht nur als religiöse Wahrzeichen haben Kirchenbauten ihre Bedeutung für die Allgemeinheit. Sie sind, ebenso wie die überkommenen kirchlichen Kunstschätze, Kulturgut. Sie sind Ausdruck der prägenden Kraft des Christentums durch alle Stürme und Umwälzungen der Geschichte hindurch.
Kirchen sind zugleich Teil unseres architektonischen Erbes. Das gilt nicht nur für die kirchlichen Kulturdenkmale aus früheren Jahrhunderten. Auch die modernen Kirchenbauten des vorigen Jahrhunderts sind - in ihrem Äußeren wie in ihrem Inneren - ein Zeichen, wie sich christlicher Glaube in ihrer Zeit baulich manifestiert.
Kirchenbauten sind zugleich Orientierungspunkte in der gebauten Umgebung. Sie gehören zur Silhouette einer Stadt, eines Quartiers, eines Dorfes. Als architektonische Akzente senden sie, meist an herausgehobenem Standort, Signale an ihr Umfeld und prägen deren Erscheinungsbild, den städtischen Marktplatz ebenso wie die dörfliche Ortsmitte. Kirche und Rathaus können auch bewusst aufeinander bezogen sein, wie das Beispiel des Karlsruher Marktplatzes zeigt. Kirchliche Bauträger und Gemeinden sind im städtebaulichen Geschehen aufeinander angewiesen.
Für die Menschen sind Kirchenbauten Orte der Erinnerung, an Erstkommunion, Konfirmation, Hochzeiten, Feierstunden. Sie werden als vertraute Wahrzeichen ihrer Lebenswelt wahrgenommen. Sie sind Fixpunkte der Identifikation. So kommt es häufig zu Protesten auch kirchenferner Kreise, wenn es um den drohenden Abriss ihrer Kirche geht. Kirchen sind Seelen, Gedächtnis und Gewissen unserer Dörfer und Städte, wie es im Maulbronner Mandat von 2005 heißt. Das vertraute Bild einer Kirche ist eben ein Stück Heimat.
Kirche ist ein Stück Heimat
Das Stichwort Heimat ist gefallen. Zum sechsten mal in jährlicher Folge führt der Schwäbische Heimatbund heute den Schwäbischen Städte-Tag durch, wie jedesmal zusammen mit der gastgebenden Stadt und der Architektenkammer Baden-Württemberg. Beiden Partnern gilt unser Dank. Und mit beiden Partnern wissen wir uns eing: Für das Wohlbefinden von Menschen und für das Erfahren von Heimat ist die gebaute Umwelt genauso wichtig wie die naturhafte. Der Schutz unseres gebauten Kulturerbes, in dem die Kirchenbauten einen herausragenden Platz einnehmen, steht als gleichgewichtige Aufgabe neben der Sorge für die Erhaltung von Landschaft und Natur, als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe auf allen Ebenen der Politik.
Der Umgang mit Kirchengebäuden hat in den letzten Jahren eine besondere Brisanz erhalten. Denn in Zukunft können nicht alle Gotteshäuser als solche bestehen bleiben. Die Gründe hierfür sind bekannt: Die nichtchristliche Bevölkerungsgruppe wächst, auch als Folge von Zuwanderung. Kirchengemeinden schrumpfen, die Zahl der Kirchenmitglieder und erst recht der Gottesdienstbesucher ist in drei Jahrzehnten drastisch gesunken. Die kirchlichen Steuern brechen weg, hohe Betriebs- und Unterhaltungskosten bleiben. Schon ist von der größten baukulturellen Gefahr unserer Zeit die Rede. Man liest Zeitungsmeldungen wie Deutschland schleift seine Gotteshäuser. Es heißt, jede vierte Kirche der rund 45.000 Kirchengebäuden in Deutschland sei von Schließung, Umnutzung oder Abriss bedroht.
Im Osten Deutschlands gab es schon länger zahlreiche Kirchengebäude, die auf Grund der politischen Situation in der DDR nicht mehr als Kirche genutzt wurden. Jetzt stehen wir auch in Westdeutschland vor der Frage, wie mit sakralen Räumen verfahren werden soll, die ihre bisherige Nutzung nicht mehr behalten können. Dies gilt umso mehr, als im Westen die Hälfte aller Kirchenbauten in den letzten fünfzig Jahren entstanden ist, vor allem im Boom der 50er, 60er und 70er Jahre. Den Gotteshäusern der Nachkriegszeit droht deshalb auch besondere Gefahr. Denn jüngere Kirchen werden mit ihrer manchmal kargen Ästhetik als abstrakt empfundenen und weichen von den geläufigen Vorstellungen ab. Sie haben es daher schwerer, sich den Menschen, vor allem außerhalb der treuen Gottesdienstbesucher, als etwas Besonderes einzuprägen. Steht uns eine Welle von Kirchen-Stilllegungen bevor, wie sie seit der Säkularisation vor über 200 Jahren nicht mehr erfolgt ist?
Dem kirchlichen Selbstverständnis widerspricht es, Gotteshäuser einfach für überflüssig zu erklären und sie wie Kaufhäuser oder Kinos nach Kassenlage zu schließen und zu verkaufen. Den kirchlichen Bauträgern stellen sich Fragen: Welche neuen Nutzungen sind mit der Würde sakraler Räume vereinbar? Wie können finanzielle Zwänge und die Rücksichtnahme auf den besonderen Symbolwert einer Kirche in Einklang gebracht weren? Eine Nutzung als Ausstellungshalle oder Konzertsaal, die den Raumeindruck einer Kirche unverfälscht weiter wirken lässt, ist sicherlich anders zu beurteilen als das Umkrempeln in eine Diskothek.
Und wann ist an einen Abriss zu denken?
Der Umgang mit Gotteshäusern, die als solche nicht mehr benötigt werden, ist Gegenstand vielfältiger Diskussionen. Die beiden großen christlichen Konfessionen in Deutschland haben für die betroffenen Gemeinden offizielle Richtlinien erarbeitet. Gemeinsam ist die Betonung kirchlicher Interessen, wenn es um eine neue Nutzung geht. Ein Abriss kommt danach nur als ultima ratio beziehungsweise in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht. Über die Kriterien und Prioritäten, wie sie die beiden Konfessionen setzen, werden wir heute sicherlich einiges hören.
Umnutzungsbeispiele gibt es viele. Sie reichen von einem Restaurant mit dem wohl als besonders passend gedachten Namen Glück und Seligkeit (Martini-Kirche in Bielefeld) über Museum, Buchhandlung, Büroflächen und Wohnung bis zur Sport- und Veranstaltungsstätte (St. Maximin Trier). Erschreckend, und das in mehrfacher Hinsicht, ist die Umfunktionierung einer evangelischen Kirche in Amsterdam in eine Geisterbahn. Die Besucherzahlen sollen dort allerdings rapide angestiegen sein. Umnutzungsfälle dieser Art erwarten wir heute nicht. Aber gespannt sind wir schon auf Beispiele auch in unserem Land.
Vergessen wir nicht: Umnutzung und Umbau sakraler Räume durchziehen die Geschichte. Auch den umgekehrten Weg kennen wir. Denken Sie an die Porta Nigra in Trier; erst Napoleon hat den Rückbau der mittelalterlichen Kirche zum römischen Portal verfügt. Und wer kann ausschließen, dass in einigen Jahrzehnten das Pendel wieder zurückschlägt und eine leerstehende oder profan genutzte Kirche wieder als Gotteshaus benötigt wird? So wurde die St. Aurelius-Kirche in Calw-Hirsau nach einer jahrhundertlangen nicht gerade angemessenen Nutzung als Forsthof, Scheuer und Autowerkstatt vor rund fünfzig Jahren wieder sakraler katholischer Kirchenraum.
Der Erhalt durch Umnutzung ist auch in den jüngeren Neusiedlungskirchen dem Abriss vorzuziehen. Wo es gelingt, den Kirchenraum zu einem Ausgangspunkt für Kommunikation im Quartier zu machen, z. B. in der Trägerschaft der Gemeinde oder eines Vereins, kann dies zur Verbesserung des sozialen Umfeldes beitragen.
Die aktuelle Diskussion um Leerstand, Umnutzung oder Abriss fordert auch die staatliche Denkmalpflege verstärkt zur Stellungnahme auf. Der Vorrang gottesdienstlicher Belange in § 11 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes entfällt allerdings, wenn ein kirchliches Kulturdenkmal nicht mehr, auch nicht mehr teilweise oder zeitweise, für den Gottesdienst benutzt wird. Nicht einfach ist es, die denkmalpflegerische Bewertung der oftmals wenig geschätzten Nachkriegsbauten zu vermitteln. Hierzu hat eine Arbeitsgruppe der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger inzwischen einen Leitfaden erarbeitet.
Meine Damen und Herren, eine spannende Tagung erwartet uns jetzt. Es ist in jüngster Zeit nicht die einzige Veranstaltung zu unserem Thema. Denn dieses ist aktuell und verlangt weiterhin den Austausch von Argumenten und Erfahrungen. Es wäre schön, wenn von möglichst vielen Kirchen auch künftig das Glockengeläut zu hören wäre; statt in kommerziellen Konsumtempeln - das Wort Tempel ist hier kennzeichnend - in wenigen Wochen das Weihnachtslied von den Glocken, die süßer nie klingen.
So möge unsere Tagung das Bewusstsein schärfen und Erkenntnisse und Anregungen geben. Ich wünsche einen guten Verlauf.
